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Vor
deutschen Gerichten, Notaren und Standesämtern ist es erforderlich,
dass die beteiligten Personen die deutsche Sprache soweit beherrschen,
dass sie den mündlichen Verhandlungen folgen können und die relevanten
Dokumente verstehen können.
Reichen
die Sprachkenntnisse nicht aus, so muss ein Dolmetscher hinzugezogen
werden. In den meisten Fällen, z.B. vor dem deutschen Standesämtern,
muss es sich um einen vereidigten und in dem jeweiligen deutschen
Bundesland zugelassenen Dolmetscher handeln. Sind Dokumente zu übersetzen,
ist es ebenfalls ratsam, einen Übersetzer zu wählen, der im jeweiligen
Bundesland zugelassen ist.
Aber
auch in anderen Bereichen, etwa bei privaten oder geschäftlichen
Verträgen empfiehlt es sich oft, einen Übersetzer hinzuzuziehen,
der mit seiner Erfahrung und der genauen Kenntnis der beiden beteiligten
Sprachen Ungenauigkeiten und Missverständnisse vermeiden kann. Weitere
Einsatzgebiete sind Konferenzen, Messen und Ausstellungen sowie
bei Tagungen und Kongresse.
Fragen
Sie die Übersetzer und Übersetzerinnen bei der Kontaktaufnahme nach
ihren besonderen Einsatzgebieten und Erfahrungen.
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