Vor deutschen Gerichten, Notaren und Standesämtern ist es erforderlich, dass die beteiligten Personen die deutsche Sprache soweit beherrschen, dass sie den mündlichen Verhandlungen folgen können und die relevanten Dokumente verstehen können.

Reichen die Sprachkenntnisse nicht aus, so muss ein Dolmetscher hinzugezogen werden. In den meisten Fällen, z.B. vor dem deutschen Standesämtern, muss es sich um einen vereidigten und in dem jeweiligen deutschen Bundesland zugelassenen Dolmetscher handeln. Sind Dokumente zu übersetzen, ist es ebenfalls ratsam, einen Übersetzer zu wählen, der im jeweiligen Bundesland zugelassen ist.

Aber auch in anderen Bereichen, etwa bei privaten oder geschäftlichen Verträgen empfiehlt es sich oft, einen Übersetzer hinzuzuziehen, der mit seiner Erfahrung und der genauen Kenntnis der beiden beteiligten Sprachen Ungenauigkeiten und Missverständnisse vermeiden kann. Weitere Einsatzgebiete sind Konferenzen, Messen und Ausstellungen sowie bei Tagungen und Kongresse.

Fragen Sie die Übersetzer und Übersetzerinnen bei der Kontaktaufnahme nach ihren besonderen Einsatzgebieten und Erfahrungen.

 

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