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Wenn Ihre Frau/ Ihr Gast ein Visum für einen dem Schengener Abkommen beigetretenen Staat hat, kann sie/er damit auch in alle anderen Staaten einreisen, die dem Schengener Abkommen beigetreten sind und es in Kraft gesetzt haben.
Aufgrund des Schengener Abkommens können die gemeinsamen Binnengrenzen der diesem Abkommen beigetretenen Staaten an jeder beliebigen Stelle ohne Grenzkontrollen passiert werden. Ausländer aus Drittländern müssen beim Grenzübertritt von einem Schengen-Staat in einen andern jedoch ihren Pass oder Personalausweis mit sich führen.
An den Außengrenzen müssen sich nach wie vor alle Einreisenden einer Identitätskontrolle unterziehen - Ausländer aus Drittländer einer besonders gründlichen.
Allerdings gilt ein Schengen-Visum nicht als Aufenthaltsgenehmigung für Schengen-Staaten, für die es nicht erteilt worden ist.
Beitrittsstaaten des Schengener Abkommens sind (Stand 25. März 2001) Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien. Seit 1. August 2000 gelten Schengen-Visa auch für die Schweiz: Aufenthalt dort pro Einreise 3 Monate, maximal 6 Monate im Jahr.
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