Ratgeber

Export von Antiquitäten und Kunstwerken aus Thailand

Es ist nicht erlaubt, Buddhastatuen oder Fragmente von Buddhastatuen aus Thailand auszuführen.

Von diesem Verbot sind nur solche Buddhaabbildungen ausgenommen, die

  • für religiöse Zwecke von Buddhisten,
  • oder im Rahmen des Kulturaustausches
  • oder zu Studienzwecken

verwendet werden.

In diesem Ausnahmefällen muss aber für die Ausfuhr der Objekte aus Thailand eine Genehmigung des Department of Fine Arts eingeholt werden. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Originale oder um Reproduktionen handelt. Es kann eine maximale Anzahl von 5 Stücken pro Person genehmig werden.

Das Verfahren für die Ausstellung der Genehmigung ist wie folgt:

Von den Kunstgegenständen müssen Fotos angefertigt werden. Es sind jeweils 2 Fotografien in Postkartengröße, von vorn aufgenommen, erforderlich. Auf einer Fotografie sollen nicht mehr als zwei oder drei Stücke abgebildet sein. Ferner wird eine von der zuständigen Botschaft beglaubigte Fotokopie des Passes des Antragstellers benötigt.

Die Kunstobjekte müssen dann zusammen mit den Fotografien, dem Pass des Antragstellers und den Fotokopien des Passes dem Büro für Archäologie und das National Museum vorgelegt werden.

Die Telefonnummer des Büros in Bangkok ist: 0066 (0) 2 281 6766 oder 628 5032 oder 628-5032

Alternativ kann man sich auch an folgende Stellen wenden:

In Chiang Mai: National Museum Chiang Mai, Telefon: 0066 (0) 53 221 308
In Songhkhla: Songkhla National Museum, Telefon: 0066 (0) 74 311 728

Die Antragstellung und die Vorlage der Dokumente zusammen mit den Kunstobjekten muss mindestens 5 Tage vor dem Datum der beabsichtigten Ausfuhr bzw. vor der geplanten Ausreise des Antragstellers erfolgen, damit genügend Zeit für die Bearbeitung des Antrags und die Begutachtung der Kunstwerke bleibt.

 
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