Ratgeber

II. Einbürgerung nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz

(RuStAG) i.V.m. den Einbürgerungsrichtlinien von 1977

Wenn Sie nach dieser Regelung einen Einbürgerungsantrag stellen wollen, müssen Sie laut §§ 8/9 des RuStAG folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:

  1. Rechtmäßige Mindestaufenthaltszeit im Bundesgebiet (grundsätzlich)
    a) Regelfall 10 Jahre
    b) Asylberechtigte 7 Jahre
    c) Ehegatten von Deutschen
    - 5 Jahre bei mindestens 2-Jähriger Ehebestandszeit oder
    - 3 Jahre bei mindestens 3-Jähriger Ehebestandszeit,
  2. grundsätzlich Aufgabe oder Verlust der bisherigen Staatsbürgerschaft,
  3. die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit nach bundesdeutschem Recht oder dem des jeweiligen Heimatstaates,
  4. unbescholtener Lebenswandel,
  5. fester Wohnsitz am Wohnort,
  6. Lebensunterhaltssicherung auch für die Angehörigen aus eigenen nichtöffentlichen Mitteln,
  7. Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift,
  8. Kenntnisse der staatlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, liegt die weitere Behandlung des Antrages im Ermessen der Regierung von Oberbayern, deren Entscheidung sich an den zwischen Bund und Ländern abgestimmten Einbürgerungsrichtlinien orientiert.

Anträge werden direkt beim Kreisverwaltungsreferat in der Ruppertstraße 19 gestellt.Die Einbürgerungsgebühr beträgt DM 500,00.

Entlassung aus der bisherigen Staatsbürgerschaft

Sobald Sie die Einbürgerungszusicherung von der deutschen Behörde erhalten haben, müssen Sie sich selbst um die Entlassung aus Ihrer bisherigen Staatsbürgerschaft kümmern und den Antrag auf Entlassung beim zuständigen Konsulat stellen. Erst bei Vorlage der Entlassungsurkunde erhalten Sie die Einbürgerungsurkunde.

Bei der Einbürgerungsbehörde müssen Sie nach der Entlassung aus der bisherigen Staatsbürgerschaft folgende Unterlagen vorlegen:

a) Beeidigte Übersetzung der Entlassungsscheine,
b) Einkommensbescheinigungen neueren Datums,
c) Formlose schriftliche Erklärung sowie Bescheinigung über evtl. zwischenzeitliche Änderungen in persönlichen oder in wirtschaftlichen Verhältnissen ( z.B. Familienstandsänderung, Umzug, neuer Arbeitgeber, Arbeitslosigkeit, etc.).

Nach Abgabe dieser Unterlagen erhalten Sie in etwa 6 Wochen die Einbürgerungsurkunde.

Quelle: Information zur Einbürgerung in die Bundesrepublik Deutschland
Herausgeber: Landeshauptstadt München

Suchavadee Wagner, Am Anger 11, D-85570 Ottenhofen/München
Telefon 08121/93272, Telefax 08121/93278
Email: info@suchavadee.com www.suchavadee-wagner.de

 
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