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Information über E-Passport

Das Königlich-Thailändische Generalkonsulat hat die Thailänder bereits informiert, dass die Unterabteilung für Reisepass der konsularischen Abteilung des Außenministeriums von Thailand plant, ab Mitte 2005 eine neue Form des Nationalreisepasses, den sogenannten "E-Passport" (einen mit auf einem intregrierten Chip gespeicherten biometrischen Daten versehenen Reisepass) einzuführen. Diejenigen, die einen "E-Passport" beantragen möchten, sollen die für den Antrag benötigten Unterlagen bereithalten.

An dieser Stelle möchte die Unterabteilung für Reisepass (Passport Division) weitere folgende Informationen über "E-Passport" verkünden:

  1. Diplomatischer und Beamtenreisepass (Typ D, F und G) des bisherigen Ausstellungssystems

Ein Antrag auf Verlängerung des diplomatischen und Beamtenreisepass (Typ D, F und G) kann ab dem 26. Mai 2005 nicht mehr gestellt werden. Sollte der oben genannten Reisepass in dem Zeitraum von 26. Mai bis 31. Juli 2005 seine Gültigkeit verlieren, muss der Antrag auf Neuausstellung dieses Reisepasses nach bisherigem System spätestens bis zum 18. Mai 2005 gestellt werden.

Bei der verspäteten Beantragung ist die Verlängerung des diplomatischen und Beamtenreisepasses zwischen dem 26. Mai und 31. Juli nur von Fall zu Fall möglich. Ab dem 1. August 2005 wird der "E-Passport" eingeführt. Aus diesem Grund kann der Antrag auf Verlängerung aller Reisepasstype nicht mehr gestellt werden.

  1. Normaler thailändischer Reisepass des bisherigen Ausstellungssystems
  2. Verlängerung des Reisepasses

2.1.1. Der Antragsteller kann den Antrag auf Verlängerung des Reisepasses persönlich beim Königlich Thailändischen Generalkonsulat spätestens bis zum 29. Juli 2005 stellen.

2.1.2. Der Antrag auf Verlängerung des Reisepasses kann postalisch spätestens bis zum 20. Juli gestellt werden.

2.2. Neuausstellung des Reisepasses nach bisherigen Ausstellungssystems

2.2.1. Der Antragsteller kann eine Neuausstellung des Reisepasses persönlich beim Königlich Thailändischen Generalkonsulat spätestens bis zum 20. Juli 2005 beantragen.

2.2.2. Der Antrag auf Neuausstellung kann postalisch spätestens bis zum 15. Juli 2005 gestellt werden.

Das Königlich Thailändische Generalkonsulat möchte alle Thailänder darauf hinweisen, dass Änderungen der persönlichen Daten (Geburtsdatum/-ort, Name auf Thai/Englisch, Namensänderung nach der Heirat/Scheidung, Körpergröße etc.) in thailändischen Dokumenten, thailändischem Melderegister und auf dem Personalausweis bei dem zuständigen Bezirksamtes vorgenommen werden müssen. Es ist zu empfehlen, nach der Änderung bzw. Berichtigung der persönlichen Angaben einen Melderegister bzw. einen Personalausweis für Amtszweck zu beantragen. Kann ein Thailänder die Änderung der persönlichen Daten in Thailand persönlich nicht registrieren lassen, muss er einen Antrag auf Vollmachtserteilung beim Generalkonsulat in Frankfurt oder bei der thailändischen Botschaft in Berlin stellen.

Darüber hinaus möchte das Generalkonsulat in Frankfurt alle Thailänder darauf hinweisen, dass das Ausfüllen des Antragsformulars auf einen "E-Passport" mit großer Sorgfalt zu geschehen hat. Denn direkt im "E-Passport" können keinerlei Änderungen (Geburtsdatum-ort, Namen auf Thai/Englisch, Körpergröße etc.) vorgenommen werden.

Der "E-Passport" kann leider nicht per Post beantragt werden. Der Antragsteller muss persönlich beim Generalkonsulat in Frankfurt bzw. bei der Botschaft in Berlin den Antrag auf einen "E-Passport" einreichen. Sollte das Generalkonsulat bzw. die Botschaft über einen tragbaren Apparat verfügen, kann der Antrag auf einen "E-Passport" beim konsularischen Außendienst gestellt werden. Das Generalkonsulat wird die Thailänder über weitere Details informieren.

Wer den jetzigen, noch gültigen Reisepass hat, kann diesen weiterhin benutzen. Erst nach dem Ablauf seiner Gültigkeit, muss ein "E-Passport" beantragt werden.

Das Generalkonsulat wird Sie bezüglich des "E-Passports" über weitere Einzelheiten informiren, sobald diese vom Passport Division bekannt gegeben worden sind.

Kontaktinformationen des Königlich-Thailändischen Generalkonsulats:

Kennedyallee 109
60596 Frankfurt

Tel. 069-698680 Fax 069-69868228

 
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