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Erfolgreiche Benefiz-Veranstaltung in Berlin
In Berlin lebende Thailänder halfen mit einer Wohltätigkeitsveranstaltung ihren von den Folgen der diesjährigen Flutkatastrophe in Phetchabun (Nordostthailand) betroffenen Landsleuten. Tatkräftig unterstützt wurde ihre Initiative durch den Thailändischen Verein Berlin e.V. und gewerbetreibende Landsleute. Alle Künstler, die an der Veranstaltung teilnahmen, hatten auf ihr Honorar verzichtet.
Der Erlös der Benefiz-Veranstaltung wurde von den Veranstaltern am 18. September 2001 in den Räumen der thailändischen Botschaft übergeben.
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Übergabe der Geld-Spenden in der Königlich-Thailändischen Botschaft zu Berlin. (von rechts nach links) S.E. Botschafter Surapong Jayanama, Pennee Steenwerth, Prakong Sintorn, Saenboon Amorntipsakul und Wannagon Luangnapa.
Foto: © FARANG/Jens-Peter Richnow |
Der neue Botschafter Thailands in Deutschland, S.E. Surapong Jayanama, zeigte sich hocherfreut und sprach seinen Dank an alle Beteiligten aus.
Die Summe von 22.000,- DM in bar wird an das Aussenministerium in Bangkok weitergeleitet und von dort den zuständigen Hilfsorganisationen übergeben, um anschliessend zahlreichen vom Hochwasser Betroffenen zugute zu kommen. Die anwesenden Initiatoren der Wohltätigkeitveranstaltung, Prakong (Dao) Sintorn von Dao's Asia Shop, Wannagon (Edd) Luangnapa, Edd's Thailändisches Restaurant, und Pennee (Noi) Steenwerth sowie der Kassenwart vom Thailändischen Verein Berlin e.V., Saenboon Amorntipsakul, erörterten mit dem Botschafter und seinem Personal weitere Aktivitäten.
Die beim Benefiz erzielten 22.000,- DM bedeuten längst nicht das Ende der
Unterstützung für die Landsleute in der Heimat, erklärten die Organisatoren dieser erfolgreichen Spendensammlung.
Die über extra eingerichtete Sonderkonten anlaufende Spendenaktion befinde sich deutschlandweit noch am Anfang. Um weitere Spenden wird gebeten:
Spendenkonto für die Opfer der Flutkatastrophe in Thailand
Deutsche Bank 24 Berlin
BLZ 100 700 24
Konto-Nr. 033 00 19 00.
(Die Organisatoren erklären, dass die Einzahlerquittung als Spendenbeleg gilt.)
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